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Kulturwerkstatt AuKrug

Am 01. November 2025 ist die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturwerkstatt AuKrug (KWA) in Kraft getreten und damit die Möglichkeit, auf Antrag den Saal (rd. 140 - 180 Personen) oder die Gaststube/Kaminzimmer (jeweils rd. 20 Personen) zu nutzen. 

Benutzungs- und Entgeltordnung + Antrag auf Nutzung der KWA