Schöffen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Die Präsidentin des Landgerichts in Kiel hat verfügt, dass für die Gemeinde Aukrug 6, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, benötigt werden. Die Gemeindevertretungen müssen doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden daher jetzt Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Aukrug wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und nicht straffällig geworden sind. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. rechtsprechende Personen, Angehörige rechtsberatender Berufe, Polizeikräfte, Bewährungshelfende, Strafvollzugsbedienstete) und Religionslehrende sollen nicht ins Schöffenamt gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.schoeffenwahl2023.de 

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum 28.02.2023 beim Amt Mittelholstein, Bürgerservice V/2, Am Markt 15, 24594 Hohenwestedt. Ein Bewerbungsformular kann auf der Internetseite www.amt-mittelholstein.de heruntergeladen werden (Formular unter "S"" wie Schöffenwahl). Für Auskünfte und Rückfragen steht Frau Mohr, Tel. 04871/36-5000, gerne zur Verfügung.