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Die sprunghafte Entwicklung des Aukrugs in den 60er Jahren führte vermehrt zur Überlegung, die fünf Dörfer zu einer Gemeinde mit einer Verwaltung zusammen zu legen. Motor dieser Idee war der frühere Kreis- und Landtagsabgeordnete Heinz-Wilhelm Fölster aus Aukrug-Bargfeld. Am 2.7.1968 wurde nach ministerieller Genehmigung von den fünf Aukrug-Gemeinden der Vereinigungsvertrag zur Gründung der Gemeinde Aukrug unterschrieben. Dies geschah im Hotel Aukrug-Tivoli (heute "Gasthof Aukrug") in Beisein des damaligen Innenministers Dr. Schlegelberger, des Landrats, des Kreispräsidenten, des Amtsvorstehers des ehemaligen Amtes Innien und vieler weiterer Gäste.
Der im Vertrag formulierte Wunsch, nach der Vereinigung eine amtsfreie Gemeinde zu werden, wurde allerdings nicht realisiert; stattdessen wurden zum 1.6.1970 die Ämter Innien und Wasbek zum neuen Amt Aukrug zusammengelegt, das seinen Sitz in der neuen Gemeinde Aukrug hat. Vertragüber die Vereinigung der Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien, Kreis Rendsburg. Zwischen den Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien wird in dem Wunsch, dann amtsfreie Gemeinde zu werden, folgender Vertrag geschlossen: § 1 Die Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien vereinigen sich zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen "Aukrug". § 2 (1) Die neue Gemeinde Aukrug wird Rechtsnachfolgerin der jetzigen Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien. § 3 (1) Mit Ausnahme der außer Kraft tretenden Hauptsatzungen der Gemeinden bleibt bis zur Schaffung neuen Ortsrechts, längstens bis zum 31. 12. 1970, das bisher geltende Ortsrecht in allen Teilen der neuen Gemeinde in Kraft. §4 (1) Zur Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die lediglich die örtlichen Bereiche der künftigen Ortsteile Bargfeld, Böken, Bünzen oder Homfeld betreffen, wird die Gemeinde Aukrug in diesen Ortsteilen je einen Ortsbeirat einrichten. § 5 (1) Der Ortsbeirat ist zu allen wesentlichen Angelegenheiten, die den jeweiligen Ortsteil der Gemeinde Aukrug betreffen, zu hören. Er wird insbesondere das Recht erhalten, die Erfüllung der in diesem Vereinigungsvertrag übernommenen Verpflichtungen zu überwachen und bei der Durchführung mitzuwirken. § 6 (1) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, bis zum Inkrafttreten dieses Vertrages ihr Gemeindevermögen besonders pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und Verbindlichkeiten nur in unbedingt notwendigem Umfang einzugehen. § 7 Die in den jetzigen Gemeinden Bargfeld, Böken, Bünzen, Homfeld und Innien bestehenden Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben als Ortswehren erhalten, solange in den einzelnen Ortsteilen genügend Freiwillige zur Verfügung stehen. § 8 Die vertragschließenden Gemeinden sind sich darüber einig, daß die bisherigen gemeinschaftlichen Jagdbezirke bestehen bleiben sollen. § 9 Dieser Vertrag tritt am 31. Dezember 1969 in Kraft. |
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Letzte Änderung: 07.04.2006 |